Grenzen privater Regulierung am Beispiel der energetischen Gebäudesanierung
H | Andreas Hirstein |
In ihrem Vortrag an der Energie- und Nachhaltigkeitstagung 2024 der ZHAW thematisierte Dr. iur. Renata Trajkova die Grenzen privater
Regulierung am Beispiel der energetischen Gebäudesanierung. In diesem Bereich werden Bundesrecht, kantonale Erlasse und private technische Normen gleichzeitig angewendet. Auf die Vollzugsprobleme hat der Bund hat mit Art. 45 EnG reagiert. Dabei hat er gestützt auf Art. 89 BV in teils wohl kompetenzwidriger Weise in die Zuständigkeit der Kantone eingegriffen. Die dringend notwendigen energetischen Gebäudesanierungen wurden auf diese Weise vom Bund zwar gefördert. Zugleich werfen die Massnahmen aber verfassungsmässig heikle Fragen auf.
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