2. Tagung zum Energie- und Nachhaltigkeitsrecht – Grenzen der Regulierung
H | Andreas Hirstein |
Abstract
Im Energierecht dienen staatliche Regulierungen traditionell der technischen Sicherheit sowie der Versorgungssicherheit. Mit dem Energieartikel in der Bundesverfassung, dem ersten Liberalisierungsschritt im Strommarkt in den 2000er Jahren und spätestens seit der Energiestrategie 2050 sind die energiepolitischen Zielsetzungen massgeblich erweitert worden: Der Staat setzt auch umweltpolitische Vorgaben, fördert neue Technologien und beeinflusst Märkte. Mit der politisch angestrebten Transformation soll ein fundamentaler technischer, ökonomischer und sozialer Wandel erreicht werden.
In ihrem Vortrag an der Energie- und Nachhaltigkeitstagung 2024 der ZHAW thematisierte Dr. iur. Renata Trajkova die Grenzen privater Regulierung am Beispiel der energetischen Gebäudesanierung. In diesem Bereich werden Bundesrecht, kantonale Erlasse und private technische Normen gleichzeitig angewendet. Auf die Vollzugsprobleme hat der Bund hat mit Art. 45 EnG reagiert. Dabei hat er gestützt auf Art. 89 BV in teils wohl kompetenzwidriger Weise in die Zuständigkeit der Kantone eingegriffen. Die dringend notwendigen energetischen Gebäudesanierungen wurden auf diese Weise vom Bund zwar gefördert. Zugleich werfen die Massnahmen aber verfassungsmässig heikle Fragen auf.
Authors: Paggiola, Elia; Pantano, Lara.
Note: This result was developed outside of the Renowave project.

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